Bayerische Oberlandbahn

Tarif- und Beförderungsbedingungen

Einzelfahrscheine für einfache Fahrten und Rückfahrscheine für Hin- und Rückfahrten erwerben und entwerten Sie bitte vor Ihrer Fahrt, damit diese gültig sind.

Mehrfahrtenkarten (gültig für 4 ermäßigte Fahrten) können Sie nur im Vorverkauf erwerben. Vor Fahrtantritt müssen Sie diese entwerten!

Anschlussfahrscheine aus dem MVV-Gebiet können Sie an den BOB-Fahrscheinautomaten lösen. Beachten Sie dabei, dass Sie Anschlussfahrscheine stets innerhalb des Geltungsbereiches Ihrer bereits vorhandenen Fahrkarte erwerben müssen.

Sondertarife

Die WochenendCard der BOB gilt für bis zu 5 Personen (zwei Kinder bis 14 Jahre zählen als 1 Erwachsener) und kostet 26,- Euro. Gültig ist sie Samstag und Sonntag auf den allen regulären BOB-Zügen.

Mit dem BOB-MVV-Ticket für 23,- Euro können bis zu 5 Personen - zwei Kinder bis 14 Jahre zählen als ein Erwachsener - mit allen Zügen der BOB und MVV-Verkehrsmitteln im MVV-Innenraum fahren. Gültig ist das Ticket am Tag der Entwertung: werktags zwischen 9.00 Uhr morgens und 1.00 Uhr des Folgetags, samstags, sonn- und feiertags ohne zeitliche Beschränkung. (Für beliebig viele Fahrten, Unterbrechen oder Umsteigen jederzeit möglich.) Bitte beachten Sie, dass das Ticket vor Fahrtantritt entwertet sein muss (an allen BOB/MVV-Entwertergeräten).

Für das BOB-MVV-Single-Ticket für 15,- Euro gilt: Einzelpersonen reisen zu gleichen Bedingungen wie beim BOB-MVV-Ticket.

KombiTickets: Die BOB bietet Ihnen KombiTickets für die Sommer- bzw. Wintermonate an. Im jeweiligen Pauschalpreis enthalten sind die Zugfahrt und je nach Angebot ein Ticket für den Bus sowie eine Karte für ein Freizeitangebot.

ADAC-FreizeitCard: Gilt für beliebig viele Fahrten im gesamten Netz der BOB und kann nur als persönliche Zeitkarte für Singles und Familien erworben werden. Das Ticket ist nicht übertragbar. Die ADAC-FreizeitCard gilt von Freitag, 14.00 Uhr, bis Montag, 6.00 Uhr, sowie an Feiertagen bis zum folgenden Werktag 6.00 Uhr (auch am 24.12. und 31.12.). Das Angebot Familie berechtigt neben der Fahrt des Karteninhabers zur Mitnahme von einer Person (ab 15 Jahren). Drei Kinder (6-14 Jahre) oder alle eigenen Kinder/Enkelkinder des Karteninhabers bis 14 Jahre können kostenlos mitfahren. Die kostenlose Mitnahme von Personen ist ohne Fahrt des auf der Karte angegebenen Karteninhabers nicht möglich. Der Verkauf der ADAC-FreizeitCard erfolgt ausschließlich über die Vertriebsstellen des ADAC und nur an ADAC-Mitglieder. In den BOB-Kundencentern können Bestellungen für den Erwerb der ADAC- FreizeitCard abgegeben werden, diese werden unmittelbar an den ADAC weitergeleitet. Die ADAC-Mitglieder können jeweils zum Monatsersten eine ADAC-FreizeitCard bestellen. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Tickets muss eine ADAC-Mitgliedschaft bestehen.

Hunde: Reisende mit einem gültigen Fahrschein können kostenlos einen Hund mitnehmen. Für jeden weiteren Hund ist ein Fahrschein nach dem Hundetarif erforderlich. Der Hundetarif entspricht einer Kinderfahrkarte für die jeweilige Strecke. Kleine Hunde von der Größe eines Schoßhundes befördert die BOB kostenlos. Sie sollten Ihren Vierbeiner jedoch in einem geeigneten Behälter transportieren. Für andere Hunde müssen Sie einen Kinderfahrschein lösen. Die Mitnahme von Kampfhunden ist nicht möglich.

Fahrradmitnahme: Für die Mitnahme von einem Fahrrad (siehe hierzu auch unter Tarifbedingungen - Allgemeine Beförderungsbedingungen § 10) ist die Fahrrad-Tageskarte Bayern, die Einzelfahrt-Radlkarte-BOB-Oberland oder eine Abo-Radl-Karte erforderlich. Wird nur die Strecke München Hbf - Holzkirchen bzw. Holzkirchen - München Hbf genutzt, reicht eine Fahrradkarte des MVV. Die Fahrradkarte ist vor Fahrtantritt zu entwerten. Fahrräder bis 20 Zoll Reifengröße werden kostenlos mitgenommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf Grund des begrenzten Platzangebots nur maximal 12 Fahrräder pro Zug befördern können.

Fahrkarten der DB AG: In den Zügen der BOB werden folgende Fahrkarten der DB AG anerkannt: Schönes-Wochenende-Ticket, BAYERN-TICKET, BAYERN-TICKET-SINGLE, BAYERN-TICKET NACHT durchgehende Fahrausweise zwischen einem DB-Bahnhof und dem Oberland, Sparpreisangebote, Monats- und Jahreskarten, BahnCard für Einzel- und Rückfahrkarten der BOB.

Fahrkarten des MVV: Alle Fahrkarten nach den Tarifbestimmungen des MVV werden in den Zügen der BOB nur auf der Strecke München Hbf - Holzkirchen anerkannt. Hier gelten die MVV-Tarifbestimmungen. Wenn Sie also ausschließlich auf diesem Streckenabschnitt unterwegs sind, dürfen Sie nicht ohne gültiges Ticket in den Zug einsteigen, sonst müssen Sie gleich ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 40,- Euro zahlen.

Beförderungsanspruch besteht für Sie, wenn die Beförderung mit fahrplanmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, die von der BOB nicht zu verantworten sind und deren Auswirkungen sie auch nicht abwenden kann. Verspätungen und Ausfall eines Zuges begründen nach §17 der Eisenbahn-Verkehrsordnung keinen Anspruch auf Entschädigung.

Erhöhtes Beförderungsentgelt: Wenn Sie ohne gültigen Fahrausweis fahren, müssen Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 40,- Euro zahlen. (§12 Eisenbahn-Verkehrsordnung). Auch dann, wenn Sie Ihren Fahrausweis nicht entwertet haben (Einzel-, Rück-, Mehrfahrtenkarte und BOB-MVV-(Single)-Ticket, BAYERN-TICKET, BAYERN-TICKET-SINGLE, BAYERN-TICKET NACHT), Ihren Fahrausweis auf Verlangen nicht vorzeigen, Ihren Fahrausweis für die 2. Klasse ohne Zuschlag für die 1. Klasse nutzen sowie für Ihren Hund oder Fahrrad keinen gültigen Fahrausweis haben.

Übrigens: Sobald Sie die Fahrzeuge der BOB betreten erkennen Sie damit die Allgemeinen Beförderungsbedingungen und den Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck der Bayerischen Oberlandbahn GmbH an.

Download: Eine ausführliche Version der Tarif- und allgemeinen Beförderungsbedingungen können Sie hier herunterladen.

Allgemeine Beförderungsbedingungen (pdf, 139 Kb)

Allgemeine Tarifbedingungen (pdf, 833 Kb)

Zuletzt aktualisiert 27.04.2010

Anmerkung zum Download:

Da die Fahrpreise und Bestellscheine im PDF-Format vorliegen, benötigen Sie den Adobe® Acrobat® Reader®, den Sie in der aktuellen Version hier kostenlos downloaden können.



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